HUNDEFÜHRERSCHEIN
Der
Hundeführerschein ist eine Sachkundeprüfung des Hundehalters,
welche nur von speziell geschulten Personen durchgeführt
werden darf. Diese sind als sachverständig und geeignet im
Sinne des § 8 Abs. 2 des Gefahrhundegesetz anzusehen.
Gemäß der
Verwaltungsvorschrift zum Gefahrhundegesetz nehmen wir die Sachkundeprüfung
ab und stellen Ihnen die für Ihre Behörde erforderliche
Prüfungsbescheinigung aus.
Sollten Sie hierzu Fragen
haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Auch wenn Sie durch Ihre Behörde
nicht zur Vorlage einer Sachkundeprüfung aufgefordert werden,
gibt es Vorteile, wenn man sich freiwillig für eine Ausbildung
mit abschließender Prüfung zum Hundeführerschein
entscheidet. Zum Einen haben Sie einen folgsamen Hund, zum Anderen
gibt es bereits Institutionen, bei denen der Hundeführerschein
anerkannt wird; beispielsweise Versicherungen, die günstigere
Beiträge anbieten, wenn Sie einen Hundeführerschein
bzw. eine Begleithundeprüfung vorweisen können.
Der Wesenstest
Gemäß dem vom Landtag
Schleswig-Holstein verabschiedeten Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr
der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundegesetz GefHG)
vom 28. Januar 2005 kann ein Wesenstest von den zuständigen
Behörden angeordnet werden.
Einen Wesenstest mit Ihrem
Hund müssen Sie jedoch nur ablegen, wenn er Ihnen durch die
für Sie zuständige Behörde auferlegt wird.
Gesetze und Informationen
Durch einen Mausklick auf
die Hundesymbole öffnet sich ein weiteres Fenster, das Sie
zu einer externen Informationsquelle führt.
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<< Gefahrhundegesetz |
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<< Verwaltungsvorschrift
zum Gefahrhundegesetz |
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<< Wesenstestverordnung |
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