HUNDEFÜHRERSCHEIN

Der Hundeführerschein ist eine Sachkundeprüfung des Hundehalters, welche nur von speziell geschulten Personen durchgeführt werden darf. Diese sind als sachverständig und geeignet im Sinne des § 8 Abs. 2 des Gefahrhundegesetz anzusehen.

Gemäß der Verwaltungsvorschrift zum Gefahrhundegesetz nehmen wir die Sachkundeprüfung ab und stellen Ihnen die für Ihre Behörde erforderliche Prüfungsbescheinigung aus.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Auch wenn Sie durch Ihre Behörde nicht zur Vorlage einer Sachkundeprüfung aufgefordert werden, gibt es Vorteile, wenn man sich freiwillig für eine Ausbildung mit abschließender Prüfung zum Hundeführerschein entscheidet. Zum Einen haben Sie einen folgsamen Hund, zum Anderen gibt es bereits Institutionen, bei denen der Hundeführerschein anerkannt wird; beispielsweise Versicherungen, die günstigere Beiträge anbieten, wenn Sie einen Hundeführerschein bzw. eine Begleithundeprüfung vorweisen können.

Der Wesenstest

Gemäß dem vom Landtag Schleswig-Holstein verabschiedeten Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundegesetz GefHG) vom 28. Januar 2005 kann ein Wesenstest von den zuständigen Behörden angeordnet werden.

Einen Wesenstest mit Ihrem Hund müssen Sie jedoch nur ablegen, wenn er Ihnen durch die für Sie zuständige Behörde auferlegt wird.

Gesetze und Informationen

Durch einen Mausklick auf die Hundesymbole öffnet sich ein weiteres Fenster, das Sie zu einer externen Informationsquelle führt.

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<< Gefahrhundegesetz
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<< Verwaltungsvorschrift zum Gefahrhundegesetz
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<< Wesenstestverordnung
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