KAMPFHUNDE
Wie oft werden die verschiedenen
Kampfhundrassen in den Medien zerrissen, und wie selten wird darüber
berichtet, was für tolle Hunde es sein können. Es gibt
unzählige Statistiken, die belegen, dass der ach so gefährliche
Kampfhund gar nicht so gefährlich ist, ja sogar ein guter
Familienhund sein kann.
Wir von der Hundeschule Schwaiger
haben z.B. Yorkshire Terrier, Dackel und Zwergpudel kennengelernt,
die bei jeder Gelegenheit wild um sich gebissen haben, im Gegenzug
dazu sogenannte Kampfhunde, die die Sanftmut in Person waren.
Wir verurteilen weder die eine, noch die andere Hunderasse, denn
wir haben verstanden, dass jeder Hund eine Waffe sein kann, wenn
er in falsche oder unerfahrene Hände gerät. Wir freuen
uns über jeden Hund, der den Weg zu uns findet.
Manchmal sprechen
Bilder mehr als Worte.
Den Gesichtsausdruck dieses
Mastiff's konnten wir festhalten, als ein kleines Kind im Hintergrund
rief. "Wo ist mein Hund?".
Dieser kleine Chihuahua,
der ohne Zweifel ein Goldstück sein kann, zeigt hier sehr
deutlich, dass auch ein kleiner Hund einen schlechten Tag haben
kann.
Gesetzeslage
Unter der Rubrik "Hundeführerschein"
finden Sie nähere Informationen
über das Gefahrhundegesetz Schleswig-Holstein und das Hundeverbringungs-
und Einfuhrbeschränkungsgesetz.
Ergänzend dem Gesetzestext
des vom Landtag Schleswig-Holstein verabschiedeten Gesetzes zur
Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundegesetz
GefHG) vom 28. Januar 2005 haben wir noch folgende Ergänzung:
American Staffordshire-Terrier,
Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier müssen
in der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden sowie
einen Maulkorb tragen und durch ein hellblaues Halsband und einen
elektronischen Chip gekennzeichnet sein. Außerdem gilt für
sie ein Zuchtverbot. Auch Hunde anderer Rassen, die im Sinne des
Gefahrhundegesetzes aufgefallen sind, müssen an Leine und
mit Maulkorb geführt werden. Die Halter müssen zudem
eine spezielle Haftpflichtversicherung abschließen. Im Einzelfall
sollen Ausnahmen von der Maulkorbpflicht eingeräumt werden.
Voraussetzung hierfür wäre ein erfolgreich bestandener
Wesenstest.